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Was in Deutschland seit Jahren möglich ist, soll auch in Europa der Fall sein.

 

Und nach langem Hin und Her, haben das EU-Parlament und der EU-Ministerrat im September 2007 eine schriftliche Deklaration verabschiedet, die unter anderem die Einführung einer Euro-Notrufnummer zum Ziel hatte. Seither sind ein paar Jahre quasi ins Land gegangen, aber mittlerweile ist es so, dass Bürger, die sich innerhalb Europas aufhalten, unter der einheitlichen Notrufnummer 112 die Notrufzentralen der Feuerwehr oder der Polizei und die der Rettungsdienste via Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse erreichen können.

 

Jeder Anruf ist natürlich gebührenfrei!

 

Und nicht unwichtig dabei ist, dass jeder Euronotruf über das Handy ohne die Eingabe eines PIN-Codes möglich ist. Ist also das Guthaben aufgebraucht oder Sie haben kein Netz, sucht sich das Gerät automatisch ein fremdes Netz, über welches eine Verbindung hersgestellt wird. Denn letztlich genießen diese Notrufe Priorität und können deshalb im Zweifel eine andere Verbindung trennen.

 

Da Europa ständig wächst, wollen wir an dieser Stelle auf eine Übersicht verweisen, die einen verbindlichen Eindruck vermittelt, in welchen EU-Ländern der Notruf 112 WIRKLICH funktioniert.

Kein Witz: wenn man sich in Großbritannien einen Fehler im Straßenverkehr erlaubt hat und von der Polizei erwischt wurde, kann man einen Rabatt bekommen, wenn man schnell (innerhalb von zwei Wochen) bezahlt.

 

Aber was tun, wenn man mit dem Wohnmobil im Ausland unterwegs ist und sich nicht an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes hält? Strafzettel zahlen oder nicht? Eines ist klar: egal wo es passiert ist, das Knöllchen findet den Verursacher - in diesem Fall leider uns als Wohnmobil-Vermietung.. Denn seit 2013 ist eine neue EU-Richtlinie zur »Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte« maßgeblich.

 

Was ist noch wichtig, wenn man mit dem Wohnmobil im Ausland unterwegs ist und sich nicht an das Verkehrsrecht des jeweiligen Landes hält? Ein Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog des Verbandes für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. lohnt sich in jedem Fall.

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